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Ausbildung

Bei der Ausbildung zum/zur Goldschmied/-in handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung bzw. dem Berufsbildungsgesetz. Die i.d.R. dreieinhalbjährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist möglich.

Die Ausbildung ist in den Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten möglich.

Ausbildungsinhalte sind u.a. das Stempeln von Edelmetallen, das Bearbeiten und Schmieden von Werkstücken, das Legieren, Schmelzen und Glühen von Metallen, die Herstellung von Scharnier- und Oesenverbindungen sowie Verschlüssen und Oberflächenbehandlung. Auszubildende der Fachrichtung Schmuck u.a. lernen zudem etwas über das Gestalten und Schmieden von Schmuck und die Fassung von Steinen während Auszubildende der Fachrichtung Juwelen etwas über die verschiedenen Juwelentechniken, die Vorbereitung und Durchführung des Juwelenschmuckgusses sowie die Planung und Anfertigung von klassischem und zeitgemäßem Juwelenschmuck lernen.

In der Fachrichtung Ketten wird den Auszubildenden im letzten Ausbildungsabschnitt beigebracht, wie man Drähte und Bleche für massive und hohle Kettenglieder vorbereitet und wie man Kettenglieder durch Einhängen, Fügen und Löten zu Ketten und Bändern verbindet.

Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt.

Momentan gelten folgende Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung:

1. Ausbildungsjahr – € 585,–
2. Ausbildungsjahr – € 690,30
3. Ausbildungsjahr – € 789,75
4. Ausbildungsjahr – € 819,–

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